"Generalvollmacht und Patientenverfügung", ein Vortrag von Notar Kuhn aus Landsberg
Es ist erstaunlich, wie viele Menschen, ob alt oder jung, sich noch keine Gedanken gemacht haben, wer für sie entscheidet, wenn sie kurzfristig oder dauernd nicht in der Lage sind selbst zu handeln.
Dabei geht es um Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten, Renten- und Sozialleistungen, um Mietverträge, Pflegedienste usw. Wer kann wichtige Post entgegennehmen, Vermögens- und Geldangelegenheiten regeln, wenn man selbst durch einen Unfall z.B. oder durch ernsthafte längere gesundheitliche Beeinträchtigungen dazu nicht in der Lage ist? Leider ist nicht automatisch der Ehepartner oder Lebensgefährte zuständig, auch wenn man sich das wünschen würde. Manch einer wacht erst dann auf, wenn ein amtlicher Betreuer vor der Haustür steht und erklärt, dass nun er oder sie bestimmt, was mit dem Patienten geschieht. Das können gravierende Entscheidungen sein u.a. auch die Einweisung in ein Pflegeheim. Soll es soweit kommen, dass man als Partner plötzlich nicht mehr zuständig ist? Welche Rechte hat man oder wie kann man verhindern, dass jemand Fremdes so wichtige Entscheidungen fällen kann?
Informieren Sie sich, bevor es zu spät ist und machen Sie Freunde und Bekannte auf diese Veranstaltung aufmerksam!
Veranstalter ist die Gemeinde Penzing.
Website : http://www.penzing.de